7 Dinge, die Sie wissen sollten, wenn Sie mit Job1A unterwegs sind

Von | 2. Februar 2017

Wenn Sie als Fachkraft mit Job1A unterwegs sind, gibt es immer wieder ein paar Fälle, die Ihnen begegnen werden. Hier nun eine Auflistung dieser und ein paar Hinweise, wie Sie als Fachkraft beachten sollten

  1. Überstunden

Einrichtungen dürfen Sie fragen, ob Sie bereit sind Überstunden zu machen. Aber nur Sie entscheiden, ob Sie diese auch leisten. Gerade bei Einsätzen mit langer Anreisezeit freuen sich die meisten Ihrer Kollegen, wenn sie hier und da etwas länger bleiben können – die Überstunden werden nämlich direkt mit der nächsten Lohnabrechnung ausgezahlt.
Aber Achtung: Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Sie nur 10 Stunden am Tag arbeiten. Sollte man Sie bitten länger zu bleiben ist das ein Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung.

  1. Früher gehen

In Ihren Terminen geben Sie standardmäßig vor, dass Sie mindestens 8-Stunden Dienste arbeiten möchten. Schließlich sollen sich die bundesweiten Einsätze ja auch lohnen. Manchmal kommt es vor, dass Sie in der Einrichtung gesagt bekommen, dass Sie „ruhig jetzt schon Feierabend machen können“.
Erst einmal ist es wichtig, von wem diese Aussage kommt. Andere Pflegekräfte können Ihnen dies nicht erlauben, sondern nur Stationsleitung oder PDL (eben die Personalverantwortlichen).

Als nächstes ist es wichtig, dass Sie auf Ihren Vertrag verweisen und mitteilen, dass Sie laut Vertrag 8-Stunden Dienste zugesichert bekommen. Fragen Sie, ob Sie nicht noch eine Beschäftigung für Sie gefunden werden kann, da Sie zwar gehen würden, aber trotzdem die zugesicherten 8 Stunden abrechnen würden. In den meisten Fällen finden die Verantwortlichen vor Ort dann noch eine sinnvolle Beschäftigung für Sie.

Gehen Sie allerdings einfach so, ohne auf Ihren Vertrag zu verweisen, stimmen Sie einem Angebot der Einrichtung zu (Änderung Ihrer Arbeitszeit für den aktuellen Tag auf z.B. 7,5 Stunden). In diesem Fall können Sie nicht die vollen 8 Stunden abrechnen!

Deshalb hier immer vorsichtig sein. Sollten Sie sich unsicher sein, rufen Sie uns einfach an.

  1. Das Appartement

Wenn Ihnen die Einrichtung eine Unterkunft zur Verfügung stellt, so muss diese einige Standards bieten, damit Sie sich außerhalb Ihrer Dienstzeiten auch richtig erholen können.
Es muss sich um ein Einzelzimmer handeln, mit eigener Toilette und eigener Dusche. Das Zimmer darf nicht auf einer Pflegestation liegen, die Lage des Zimmers ist dem Erholungsschlaf dienlich und ohne Lärmbelästigung. In dem Zimmer befindet sich ein richtiges Bett (kein Pflegebett), dessen Matratze im einwandfreien Zustand ist. Zum Bezug ist das Zimmer grundgereinigt.

Sollte das Zimmer diesen Standards nicht entsprechen, so weisen Sie Ihren Ansprechpartner in der Einrichtung mit Bezug auf den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag freundlich darauf hin.

Sollte daraufhin keine Nachbesserung in Aussicht gestellt werden kontaktieren Sie uns, damit wir uns darum kümmern können.

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[Bildquelle: © bluedesign| Adobe Stock]

  1. An- und Abreise – Appartementregelung

Das von der Einrichtung gestellte Appartement steht Ihnen laut Arbeitnehmerüberlassungsvertrag einen Tag vor Dienstbegin und einen Tag nach Dienstende zur Verfügung. Diese Regelung haben wir in unseren Verträgen, damit Sie nicht direkt aus dem Auto in den Dienst starten müssen und umgekehrt. Gerade bei größeren Strecken, oder wenn Sie aus dem Nachtdienst kommen bitten wir Sie auch, diese Regelung zu nutzen, um stets erholt Auto zu fahren und so Ihr Unfallrisiko verringern.

Teilen Sie der Einrichtung immer mit, wann Sie an- bzw. abreisen, damit diese sicherstellt, dass Ihnen das Zimmer zur Verfügung steht. Außerdem wichtig: Erfragen Sie, wo und wann Sie den Zimmerschlüssel abholen und wieder abgeben können.

  1. Stundeneingabe

Die Stunden geben Sie am Ende der Einsatzwoche ein. Die Einrichtung stellt Ihnen dafür einen Computer mit Internetzugang zur Verfügung. Sollte dies einmal nicht möglich sein, z.B. weil nach dem Spätdienst das Büro nicht besetzt ist, können Sie die Stunden natürlich auch nachträglich/ von zuhause eingeben. Wichtig ist, dass die Stunden bis zum Dienstag der Folgewoche spätestens eingegeben sind.

Beim Monatswechsel ist es wichtig der Buchhaltung mitzuteilen, ob für den alten Monat noch Stunden kommen, oder ob der Monat abgeschlossen werden kann.

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  1. Stundenzettel

Der Stundenzettel muss noch unterschrieben werden. Natürlich können Sie ihn direkt nach der Stundeneingabe in der Einrichtung ausdrucken, unterschreiben lassen und den Ansprechpartner bitten, ihn an uns weiterleiten zu lassen.

Sollte der Ansprechpartner nicht zu erreichen sein, aus welchen Gründen auch immer, so können Sie den Stundenzettel nach der Stundeneingabe auch über Ihre Nachrichten per E-Mail an den Ansprechpartner senden.

  1. Bewertung

Am Ende eines Einsatzes bewerten Sie die Einrichtung und die Einrichtung bewertet Sie. In Ihren Terminangeboten können die Einrichtungen Ihre Durchschnittsbewertung sehen (natürlich anonymisiert). Eine gute Bewertung hilft Ihnen also bei der Vermittlung. Fragen Sie am Ende Ihres Einsatzes einfach in der Einrichtung nach, ob man zufrieden mit Ihnen ist. Gerade bei positiven Antworten bitten Sie dann den Ansprechpartner darum, dass man Sie bewertet. Das schafft eine ganz andere Verbindlichkeit, als wenn wir die Einrichtungen darauf ansprechen. Sollte ein Ansprechpartner unsicher sein, wie er Ihre Bewertung durchführen kann: Wir haben eine Formularvorlage, die wir dem Ansprechpartner zumailen oder -faxen können. Diese Vorlage kann dann händisch ausgefüllt und an uns zurückgeschickt werden.

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