Corona-Informationen

Von | 20. August 2020

Änderungen Stand: 06.12.2020.

Aktuell ist die Corona-Situation in Deutschland und auch in den europäischen Staaten sehr dynamisch. Immer mehr in- und ausländische Gebiete und Städte werden zu Risikogebieten erklärt, in denen der 7-Tage-Inzidenzwert 50 pro 100000 Einwohnern überschreitet. Gleichzeitig wird die Situation von Corona-Regeln immer unübersichtlicher und regional zersplitterter.

Wir möchten Sie daher bitten, bzgl. Einschränkungen und Corona-Regeln, die offiziellen Webseiten der Landkreise oder Städte zu besuchen. Hier sind, je nach Region oder Stadt, große Unterschiede z.B. bei der Beherbergung oder dem Maskengebrauch im öffentlichen Raum.

Weiterhin möchten wir Sie bitten, die empfohlenen Schutzmaßnahmen (s. unten) im privaten und öffentlichen Raum sowie bei einem Auftraggeber einzuhalten. Zu Schutz Ihrer Angehörigen, von Patienten und Mitarbeitern sowie von Ihren Mitbürgern und natürlich auch Ihnen selbst. Bitte bleiben Sie gesund.

Aktuelle Risikoziele:

Die komplette und aktuelle Liste des RKI finden Sie hier.

Estland: es gelten nun auch die Regionen Pölva, Viljandi und Vöru als Risikogebiete

Finnland: es geltenn un auch die Regionen Päijat-Häme und Nordösterbotten als Risikogebiete

Die Gebiete Mittelgriechenland und Epirus in Griechenland gelten nicht mehr als Risikogebiete.

Die Region South-East in Irland gilt nicht mehr als Risikogebiet.

Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen.
Die bestehenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) sowie die Informationen der Bundesregierung für Reisende und Pendler (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032) haben unverändert Gültigkeit.

Neue Einreisebestimmungen

Seit dem 8. November 2020 gilt grundsätzlich für Ein- bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Außerdem müssen sich Einreisende vor ihrer Ankunft in Deutschland auf https://www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden. Um das Gemeinwesen und den Wirtschaftsverkehr aufrecht zu erhalten, sind bestimmte Personengruppen von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen. Auch Ausnahmen aus familiären Gründen sind vorgesehen. Bei Fragen zu der für Sie geltenden Quarantäneregelung und ggf. für sie geltende Ausnahmeregelungen wenden Sie sich bitte an das Sie betreffende Bundesland. Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer können sind auf der folgenden Webseite verlinkt: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198 .

Weltweite Reisewarnung fällt – 11 europäische Regionen werden Risikogebiet

Mit dem Monatswechsel fällt die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Weiterhin bleibt Reisen allerdings schwierig – gelten doch 123 Länder (Stand: 01.10.2020) als Risikogebiete.

Künftig werden Länder in eine der 3 Kategorien eigeordnet:

KEINE WARNUNG: Bei diesen Ländern wird weder von einer Reise gewarnt, noch abgeraten. Da zur Zeit alle paar Tage neue Reisewarnungen hinzukommen sollte man sich für die Urlaubsplanung nicht unbedingt auf diese Einstufungen verlassen.
In der EU sind nur noch neun der 26 Partnerländer Deutschlands ganz ohne Risikogebiet und Reisewarnung.

„REISEWARNUNG LIGHT“: Von diesen Ländern wird unabhängig von der Infektionslage von Reisen abgeraten. Es gelten dort zusätzliche Einreisebeschränkungen oder eine Ausreisesperre in die EU. Zu diesen knapp 50 Ländern gehört zum Beispiel Thailand. Dort gibt es kaum Corona-Infektionen, aber ausländische Touristen müssen draußen bleiben.

REISEWARNUNG: Sie wird nur noch für die Länder ausgesprochen, die den Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreiten.

Regelungen und Einschränkungen:

Am 29.09.2020 kam es zu Bund-Länder-Gesprächen bezüglich der Corona-Pandemie.

Das AHA-Prinzip (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) wird erweitert um
C: Corona Warn-App nutzen
L: Lüften (Regelmäßiges Stoßlüften kann die Gefahr der Ansteckung deutlich senken). Weitere Infos finden Sie auf der Infoseite der Bundesregierung.

Den kompletten Bund-Länder-Beschluß können Sie hier einsehen.

Bitte beachten Sie auch die gesonderten Regelungen für Ihr Bundesland.


Aufgrund eines aktuellen Falles eine wichtige Zusatzinformation:

Eine Fachkraft hat in einem Risikogebiet Urlaub gemacht. Einen Tag vor der Abreise wurde ein Corona-Test durchgeführt; zwei Tage nach der Rückkehr wollte die Fachkraft in den nächsten Einsatz starten. Der Personalentscheider in der Einrichtung hat von der Fachkraft aber verlangt, den Corona-Test nach der Einreise durchzuführen.

In den 48 Stunden vor Reiseantritt, während der Reise und bis Sie daheim angekommen sind können Sie in zahlreiche Situationen geraten, in denen Sie der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt sind.

Am besten kommunizieren Sie mit einer Einrichtung solche Punkte rechtzeitig vor dem Einsatzbeginn, um nicht aufgrund von mangelnder Kommunikation mögliche Einsatztage nicht arbeiten zu können, weil sie noch in der Test-Quarantäne sind (gewöhnliche Dauer ca. 4 Tage bis zum Testergebnis). Eine Nichtbeachtung dieser Anweisungen wird wahrscheinlich einen Einsatzabbruch seitens der Einrichtungen provozieren.

Wir glauben, es ist wichtig einen Vertrauenspartner für die Einrichtungen darzustellen, um mögliche Bedenken bei der Buchung einer Job1A-Fachkraft zu verringern. Das funktioniert am besten, wenn Sie die Sicherheitsanweisungen strikt einhalten und mit den Einrichtungen über das gewünschte Verhalten kommunizieren – insbesondere bei Spezialfällen, wie die Reise in ein ausgewiesenes Risikogebiet u.ä.


Wichtige Bestimmungen

Corvid-19 hält unsere Gesellschaft leider immer noch in ihrem Bann. Deshalb gelten natürlich immer noch die Abstands- und Hygieneregeln, um sich und andere zu schützen.

Bei der Masse an Informationen ist es schwierig, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben und nichts relevantes zu verpassen. Wir möchten daher unseren Fachkräften hier eine aktuelle Übersicht zu bieten.

Bei weiteren Entwicklungen, werden wir Sie an dieser Stelle regelmäßig informieren.

Wichtige Bestimmungen für Reisende!
Seit dem 08.08.2020 gilt für Menschen, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreisen eine Corona-Testpflicht.

Egal ob Sie mit dem Flugzeug, dem Auto, dem Schiff oder der Bahn reisen – es sollen für sämtliche Reisemöglichkeiten kostenlose Testmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Wer bereits im Ausland negativ getestet wurde kann auch diesen Test vorlegen – allerdings darf dieser nicht älter als 48 Stunden sein.

Achtung: Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder und Zwangsquarantäne.
Das Bundesministerium für Gesundheit fasst diese Regelungen auf einer DIN A4-Seite zusammen.

Die ARD berichtet am 06.08.2020:

Eine Übersicht über die Risikoländer finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes und auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Das Robert-Koch-Institut stellt auch einen Handzettel zur Kurzübersicht zur Verfügung.

Das Bundesamt für gesundheitliche Aufklärung stellt umfassendes Informationsmaterial in Videoform zur Verfügung:

Informationen der Bundesländer

Auch die einzelnen Bundesländer stellen Informationsmaterial zur Corona-Pandemie bereit:

Allgemeine Verhaltensweisen

Als Pflegefachkraft wissen Sie natürlich wie wichtig die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sind. Auch wenn die Pandemie nun schon sehr lange akut ist, sollten Sie nicht in Unachtsamkeit verfallen.

Halten Sie weiter die Zahl der Menschen zu denen Sie Kontakt haben möglichst gering und den Personenkreis möglichst konstant.

Grundsätzlich gilt:

  • Regelmäßig und gründlich (mindestens 20 Sekunden) die Hände waschen
  • Husten und Niesen Sie sich in Ihre Armbeuge und nicht in die Hände
  • Halten Sie Ihre Hände vom Gesicht -insbesondere den Schleimhäuten – fern
  • Halten Sie ausreichenden Abstand zu anderen Menschen (mind. 1,5m – 2m), ganz besonders wenn nicht alle eine Maske tragen
  • Informieren Sie sich über die Schutzwirkung der verschiedenen Maskenarten
  • Schützen Sie mögliche Wunden
  • Achten Sie auf ein sauberes Zuhause
  • Waschen Sie ihre Wäsche mit einer ausreichend heißen Temperatur um Viren abzutöten
  • Versuchen Sie – gerade unterwegs – mit Lebensmitteln hygienisch umzugehen
  • Lüften Sie regelmäßig

Berufsgenossenschaft

Auf den Seiten der Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG finden Sie neben den allgemeinen Fragen auch Antworten aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und dem Versicherungsschutz. Auch finden Sie hier allgemeine und branchenspezifische Handlungshilfen.
Außerdem bietet die VBG eine Online-Unterweisung zu Hygienemaßnahmen.

Autor: Boris Heier

Social Media Manager der MatchWebPro. Als Social Media Manager bin ich verantwortlich für die Planung, Umsetzung und Erhaltung unserer Social-Media-Kanäle. Außerdem übernehme ich die Einweisung in den Umgang mit MatchWebPro.com und kleinere IT-Aufgaben (wie z.B. die Erstellung von Vorlage-Formularen). Um unsere Fachkräfte und den Ablauf kennen zu lernen bin ich auch im Tagesgeschäft tätig.

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