Sehr geehrte Fachkräfte,
das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird auch für Sie einige Änderungen bringen.
Die erste davon setzen wir in diesem Monat um:
Ab sofort können wir Stunden, welche händisch auf dem Stundennachweis eingetragen werden, nicht mehr akzeptieren, sondern nur noch die Stunden, welche über die Stundeneingabe im System eingetragen werden.
Die Umsetzung des ANÜ-Gesetzes sieht vor, dass wir für jede Fachkraft eine Statistik führen, in der die geleisteten Stunden in den einzelnen Einrichtungen summiert werden, um die Vorgaben der maximal 8-monatigen Beschäftigung in einer Einrichtung zu gewährleisten.
Bei nicht-einhalten drohen uns empfindliche Strafen, bis hin zum Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.
Was haben Sie zu beachten:
Sie müssen auch weiterhin alle geleisteten Stunden auf unserer Webseite www.MatchWebPro.com in Ihrem persönlichen Menü unter dem Punkt „Wochenstunden übermitteln“ eintragen.
Neu ist, dass Sie bis zum 3. Des Folgemonats Zeit haben, die Stunden des vergangenen Monats einzugeben. Diese Stunden werden dann noch für die Vormonatsabrechnung berücksichtigt.
Hier ein paar Beispiele dazu:
Am 31.08. haben Sie Nachtdienst. Sie haben jetzt die Möglichkeit, diesen Dienst bis zum 03.09. einzutragen und zu übermitteln. Der Umsatz wird dann automatisch in der Augustabrechnung erscheinen – und das unabhängig davon, ob die Stunden direkt von der Einrichtung abgezeichnet wurden.
Im September haben Sie am 30.09. noch gearbeitet. Sie haben jetzt die Möglichkeit diesen Dienst bis zum 03.10. einzugeben und zu übermitteln. Der Umsatz wird dann automatisch in der Septemberabrechnung erscheinen – und das unabhängig davon, ob die Stunden direkt von der Einrichtung abgezeichnet wurden.
Sollten Sie dazu noch Fragen haben können Sie uns gerne wie immer anrufen.
Mit feundlichen Grüßen
Boris Heier