Lohnabrechnung, aber bitte transparent

Von | 4. September 2016

Lohnabrechnung speziell

Wenn Sie schon als Angestellter gearbeitet haben, so kennen Sie sicher eine Lohnabrechnung. Diverse Gesetze erfordern es, dass der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer monatlich diese Art der Verdienstabrechnung erstellt. Hierüber wird auch ermittelt, wie hoch die Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sowie die Höhe der Lohnsteuerlast, die an den Fiskus abzuführen ist.

So ist es auch bei Job1A. Rein rechtlich ist die Basis von Job1A eine Arbeitnehmerüberlassung und somit wird von uns für Sie eine Lohnabrechnung erstellt.

So einfach – so bekannt! Das Arbeitsmodell von Job1A ist ein wenig komplexer und darauf ausgelegt, dass wir den kompletten, von Ihnen erwirtschafteten Umsatz auch wieder an Sie ausschütten. Und das, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, auch noch steueroptimiert. Klingt nach einer komplexen Aufgabe? Ist es auch.

Am Anfang ist der Umsatz

Der Job1A-Einkommensrechner

Mit dem Job1A Einkommensrechner in wenigen Schritten transparent sehen, wie hoch das Einkommen ist.

Basis jeder Lohnberechnung ist der von Ihnen im Vormonat erwirtschaftete Nettoumsatz – grob gesagt: Ihre Arbeitsstunden x dem vereinbarten Nettostundensatz zzgl. anfallenden Zeitzuschlägen. Hinzu kommen noch, wenn diese zur Auszahlung kommen, Spesen für Unterkunft und Verpflegung. Wenn Sie eine genauere Berechnung Ihrer Verdienstmöglichkeiten möchten, können Sie diese mit unserem Einkommensrechner auf Job1A berechnen.

Wenn Sie Vollzeit gearbeitet haben, so ist der Umsatz in der Regel eine beeindruckende Zahl. Aber: Die ehemals vermeintlich freiberuflich Tätigen wissen es – Umsatz ist kein Gewinn und leider auch nicht der Nettobetrag einer Lohnabrechnung.

Jetzt kommen die Abzüge

Um es noch einmal zu betonen: Ihr gesamter Umsatz wird im Rahmen der Lohnabrechnung wieder an Sie (und auch nur für Sie!) ausgeschüttet. Gut, ein wenig brauchen wir auch, um Steuerberater, Mitarbeiter, IT, Büro, diesen Blog u.a. zu finanzieren, darum nehmen wir pro erstellter Lohnabrechnung 220,-€ von Ihrem Umsatzkonto.

Mit Ihrem Status als Arbeitnehmer zahlen Sie grundsätzlich (bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze) in die sozialen Sicherungssysteme ein: Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV), Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV).

Der Vorteil: Sie sind jetzt, später, auf dem Weg zur Arbeit oder z.B. bei einer evtl. eintretenden, permanenten Arbeitsunfähigkeit auch sozial abgesichert.

Nun kommt eine Besonderheit: Da wir keinen Gewinn von Ihrer Tätigkeit abschöpfen und alles, was bei anderen Arbeitnehmerüberlassungen als Unternehmergewinn einbehalten würde, wieder an Sie ausschütten, müssen wir auch die Arbeitgeberanteile der Lohnabrechnung zu Lasten Ihres Umsatzes berechnen. Zu den vorgenannten Versicherungszweigen (in die Arbeitgeber und Arbeitnehmer (fast) paritätisch einzahlen) kommen hier noch Umlagesätze der Krankenkassen und Beiträge zur Berufsgenossenschaft (BG).

Rückstellungen

Natürlich gehen wir davon aus, dass Sie unser System so schätzen, dass Sie längerfristig mit uns zusammenarbeiten möchten. Darum müssen wir für Sie Rückstellungen bilden für Ihren Urlaub und den hoffentlich nicht eintretenden Fall einer Krankheit. In diese Rückstellung wird nur von Ihnen eingezahlt und nur Sie profitieren davon. Sollten sich unsere Wege doch trennen, was wir nicht hoffen, so fließen diese Rückstellungen per letzter Lohnabrechnung wieder an Sie zurück.

Was ist mit meinen Ausgaben?

Diese Frage werden Sie sich vielleicht jetzt stellen. Gerade die ehemals vermeintlich freiberuflich Tätigen hatten die Möglichkeit, viele beruflich angeschaffte Geräte, Berufskleidung und PKW, steuerlich geltend zu machen. Auch bei Job1A gilt: Sie reichen uns die Quittungen / Rechnungen ein und wir werden diese als Reisekosten bzw. Arbeitgeberkosten – innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens – abrechnen und an Sie auszahlen. Auch hierbei zulasten Ihres erwirtschafteten Umsatzes. Ihr Vorteil für Sie ist die eingesparte Umsatzsteuer sowie die steuerlich geringere Belastung.

Ihr PKW kann, da dieser in der Regel ein erheblicher Kostenverursacher ist, von uns per 30ct/km-Regelung bzw. per tatsächlich verursachter Kosten veranschlagt werden.

Transparenz der Lohnabrechnung?

Jeweils zum 15ten des Monats erstellen und übersenden wir Ihnen eine Lohnabrechnung. Diese basiert auf den Nettoumsätzen des jeweiligen Vormonats. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt. Diese Lohnabrechnung wird, in Zusammenarbeit mit uns, von einem externen Dienstleister erstellt, der im Besitz der notwendigen Zertifizierungen für die Erstellung von Entgeltabrechnungen ist. Auf Basis dieser werden automatisiert auch Lohnsteuer und Zahlungen an die Sozialversicherungsträger abgeführt.

Damit Sie genau sehen, was mit Ihrem Geld (sprich: Nettoumsatz) geschehen ist, erhalten Sie zusätzlich eine tabellarische Übersicht Ihrer Ein- und Ausgaben. Hier können Sie in einzelnen Beträgen sehen, auf welche Ausgaben Ihr Umsatz verteilt wurde. Ebenfalls auf diesem Blatt ist die Übersicht Ihrer aktuellen Rückstellungen (s.o.).

Sollten bei Ihrer Lohnabrechnung Fragen entstehen oder Sie die Umsatzverteilung nicht auf Anhieb verstehen, so stehen wir Ihnen jederzeit und für jeden Euro Rede und Antwort.

Autor: Thomas Schäper

Geschäftsführer der MatchWebPro Europa Als Geschäftsführer der MatchWebPro Europa GmbH bin ich verantwortlich für die gesamte IT und die zugehörigen Prozesse. Beruflich ganz auf IT und Betriebswirtschaft ausgerichtet, bin ich bereits seit 15 Jahren im Unternehmen. Von mir stammt die Software von MatchWebPro.com über die in den letzten Jahren bereits tausende Verträge vermittelt wurden. Außerdem bin ich für die Optimierung der internen Prozesse verantwortlich, damit alles immer ein wenig einfacher und schneller geht... Wenn Zeit im täglichen Geschäft bleibt, werde ich auch gerne ab und an einen Beitrag zu diesem Blog leisten.

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