Auswertung der Arbeitsschutz-Fragebogen

Von | 26. September 2016

Vor kurzem haben wir – entsprechend einer Auflage der Berufsgenossenschaften – Arbeitsschutz-Fragebogen versendet und diese von Ihnen ausfüllen lassen.

Es freut uns zu sehen, dass Sie alle im Großen- und Ganzen richtig gut informiert sind, wie die Ergebnisse zeigen.

Einige Fragen wurden aber öfters falsch beantwortet. Diese haben wir gesammelt und beantworten Sie Ihnen hier nun, für alle, die nach der persönlichen Unterweisung die Themen noch einmal nachlesen wollen und natürlich auch für alle neuen und künftigen Fachkräfte, die sich dafür interessieren.

job1a_arbeitssicherheit

[Bildquelle: © Trueffelpix| Adobe Stock]

Arbeitszeitgesetz:

Im Gegensatz zum Freiberufler müssen wir uns als Arbeitnehmerüberlassung an das Arbeitszeitgesetz halten. Das heißt pro Tag dürfen Sie nur 10 Stunden arbeiten. Wenn Sie länger als 8 Stunden arbeiten, müssen Sie 45 Minuten Pause machen. Bleiben Sie länger als 10 Stunden (zuzüglich den Pausen) am Arbeitsplatz, so tun Sie dies in Ihrer Freizeit und bekommen diese Zeit auch nicht bezahlt.

Mehrarbeit ist Ihnen erlaubt, Sie sollten aber immer die Anordnung eines Ansprechpartners, der diese Entscheidung treffen kann, einholen. Wenn Sie einfach länger bleiben, muss die Einrichtung Ihnen diese Zeit nicht bezahlen. Für die Mehrarbeit muss Ihnen an anderen Tagen sogenanntes „Ausgleichs-Frei“ gewährt werden.

Als Ausnahme gilt bei der Mehrarbeit übrigens der Notfall. Damit ist aber nicht gemeint, dass sich  eine Kollegin kurzfristig krankgemeldet hat. Ein Notfall ist z. B. eine Naturkatastrophe wie z.B. ein Erdbeben. In diesem Falle verhängen die Behörden den Notfall und setzten dann bestimmte Gesetze außer Kraft. Eine PDL ist nicht dazu berechtigt Gesetze außer Kraft zu setzen.

In den Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, den wir mit den Einrichtungen für Ihren Einsatz schließen, sind Ihre Einsatzzeiten übrigens ausdrücklich geregelt. Außerdem ist dort auch ausdrücklich vereinbart, dass Sie gegen Ihren Willen nicht zur Mehrarbeit herangezogen werden dürfen.

Aufpassen müssen Sie auch, wenn jemand auf Sie zu kommt und Ihnen sagt, dass sie ruhig früher gehen können. Wenn Sie nun einfach gehen stimmen Sie nämlich einer Änderung der Vertragskondition bezüglich der täglichen Arbeitszeit zu. Das heißt wenn Sie statt 8 Stunden nur 7,5 Stunden arbeiten, so braucht die Einrichtung dann auch nur 7,5 Stunden bezahlen.

Am besten rufen Sie uns – wie bei allen anderen Fällen, wo Sie sich unsicher sind oder Ihrer Meinung nach ein Problem entsteht –direkt an, damit wir Sie beraten können und das Thema zusammen aus der Welt schaffen können.

job1a_arbeitssicherheitsunterweisungs

[Bildquelle: © Marco2811| Adobe Stock]

Vertragliche Unterkunftsregelung

Natürlich freut man sich nach einer Einsatzwoche wieder nach Hause zu kommen. Gerade durch den Schichtdienst, insbesondere die Nachtwache, haben Sie durch Übermüdung und Unkonzentriertheit aber ein erhöhtes Unfallrisiko beim Autofahren.

Aus diesem Grund ist im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, den wir mit den Einrichtungen schließen, geregelt, dass Sie ausdrücklich das Recht haben, Ihre Unterkunft noch eine weitere Nacht zu nutzen. Sollte die Unterkunft nicht von der Einrichtung gestellt werden, so sind Sie ausdrücklich berechtigt eine weitere Übernachtung über die MWP Ärzte+Pflege abzurechnen.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, schlafen sich aus und fahren dann am nächsten Tag entspannt und ausgeruht nach Hause.

Desinfektionsmittel und die Reinigung und Bedienung von Instrumenten und Geräten

Beachten Sie immer zuerst die Dosierungshinweise des Herstellers und halten Sie die Hygienepläne ein. Instrumente sollten Sie immer nur in Räumen mit ausreichender Belüftung reinigen.

Vor der Bedienung  von Geräten müssen Sie immer ausreichend über die möglichen Gefahren und Schutzmaßnahmen unterweisen werden. Auch die Anwesenheit einer Ärztin/ eines Arztes ändert daran nichts.

job1a_hygiene

[Bildquelle: © Ponomarencko| Adobe Stock]

Infektionsgefahr

Für Arbeitsbereiche mit erhöhter Infektionsgefährdung ist Essen, Trinken und Rauchen nicht erlaubt. Verwenden Sie geeignete Schutzkleidung und lassen Sie sich impfen.

Die Infektionsgefahr ist übrigens in der stationären und der häuslichen Pflege gleich. In der häuslichen Pflege erhöht sich jedoch die Unfallgefahr durch die Umgebung (z.B. Teppiche, Haustiere)und das häufige Fahren.

Handschuhe & Hautgefahren

Achten Sie drauf, dass Ihre medizinischen Einweghandschuhe die richtige Größe und Passform haben und auch für den Zweck Ihrer Tätigkeit geeignet sind. Gerade für den Umgang mit Desinfektionsmitteln sind diese nicht geeignet. Für Flächendesinfektionsarbeiten gibt es spezielle Handschuhe mit langen Stulpen.

Da Ihre Haut aufgrund des vielen Desinfektionsmittels und des dauernden tragen von Handschuhen besonders belastet wird, empfehlen wir die regelmäßige Nutzung von Hautschutz- und Pflegemittel.

Nicht nur gekennzeichnete Gefahrstoffe stellen dabei eine Bedrohung für Ihre Haut dar – auch der Umgang mit rauen Oberflächen (z.B. Sand, Stein, Holz) und lösemittelhaltigen Stoffen (Terpentin, Benzin, Lackverdünner) kann Ihre Haut gefährden.

Neben Hauterkrankungen können Desinfektionsmittel auch Atemwegserkrankungen auslösen.

Heben & Transportieren

Fragen Sie im Betrieb ruhig nach technischen Transportmitteln. Natürlich dürfen auch Sie diese verwenden. Bei Ihnen unbekannten Geräten sollten Sie sich vorher einweisen lassen, damit es nicht zu Problemen durch unsachgemäße Bedienung kommt. Und natürlich verwenden Sie die Transportmittel nur ihrem Verwendungszweck entsprechend – einen Patienten würden Sie ja auch nicht mit der Sackkarre transportieren.

Stolper und Rutschunfälle

Jeder von uns kann seine Unfallgefahr mit ganz einfachen Mitteln absenken. Seinen Arbeitsplatz kann man deutlich sicherer machen, indem man Verkehrswege freihält, Stolpersteine entfernt und für eine ausreichend helle Beleuchtung sorgt. Sauberkeit und Ordnung schaffen hier Sicherheit. Auch verringert man das Risiko durch Hilfsmittel. Das kann auch ein alltäglicher Handlauf einer Treppe sein.

job1a_unfallverhuetung

[Bildquelle: © Trueffelpix| Adobe Stock]

Durch die geeignete Schutzkleidung kann man natürlich auch vielen Unfällen vorbeugen, wie zum Beispiel Schuhen mit rutschhemmenden Sohlen, flachen Absätzen, ausreichend großer Auftrittsflächen und einem festen Sitz am Fuß.

Auch mit dem eigenen Verhalten kann man Unfallschutz betreiben. Wenn Sie sehen, dass etwas im Weg liegt, können Sie es anderen überlassen es wegzuräumen oder Sie beseitigen den potentiellen Unfallherd. Sie können beim Begehen von Treppen einen großen sichtverdeckenden Korb mit zwei Händen tragen oder die Handläufe benutzen und dafür lieber zwei Mal gehen.

Schreibe einen Kommentar